Hauptuntersuchung und CO-Gehalt (Carrera 3.2, Bj. 87)
Hallo zusammen,
meinem Porsche 911 Carrera 3.2 (Baujahr 1987) wollte ich die (überfällige) H-Abnahme gönnen.
Alle Prüfpunkte hat der Wagen mit Bravour durchlaufen – tja, bis auf das Thema Abgasreinigung. „An Ihrem Fahrzeug wurden erhebliche Mängel festgestellt. Eine Wiedervorführung ist erforderlich.“ Festgestellte Mängel: Motormanagement-/Abgasreinigungssystem (Otto) nicht in Ordnung.
Einer der Vorbesitzer hat das Fahrzeug 2003 mit einem geregelten Katalysator der Firma Cargraphic GmbH in Landau nachrüsten lassen (Teilegutachten des TÜV Pfalz, Prüfbericht Nummer 96-0136-00-03).
Nach den technischen Informationen der Porsche AG vom 25.08.1987 (Nr. 1/87, 000.043.057.00) ist der CO-Gehalt bei Katalysatoreinbau auf 0,6 +/- 0,2 Vol.-% einzustellen.
Die im Prüfprotokoll eines „Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Vereins“ aufgeführten Sollwerte für den CO-Gehalt werden mit 0,3 Vol.-% angegeben; die aktuelle Messung am Fahrzeug ergab einen Wert von 0,67 Vol.-% und wurde am Endrohr der Abgasanlage vorgenommen. Dieser gemessene Wert entspricht insofern den Porsche-Vorgaben.
In einer Broschüre des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) wird unter Ziffer 3.2.1 (Seite 9) aufgeführt, dass für alle Ottofahrzeuge ab dem 01.01.2018 eine neue Vorgabe des für die CO-Messung einzuhaltenden Abgasgrenzwertes gilt.
Für Ottofahrzeuge mit einem G-Kat darf der CO-Gehalt demnach bei Kraftfahrzeugen, die vor dem 01.07.2002 erstmalig in den Verkehr gebracht worden sind, bei maximal 0,3 Vol.-% liegen.
Damit aber klafft eine große Lücke zwischen den Porsche-Vorgaben und dem gesetzlichen Grenzwert.
Eine „mechanische“ Einstellung des CO-Gehaltes würde eine elektronische Nachregulierung durch das Steuergerät zur Folge haben, so dass der Grenzwert nicht einzuhalten wäre.
Kleinere Versuche des Prüfers, den Wagen länger warmlaufen zu lassen sowie die Lüftung und das Licht zuzuschalten, veränderten den Prüfwert leider nicht ins Positive.
Gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen, die für ältere Fahrzeuge (hier: über 31 Jahre) gelten oder wie kann eine Abgasuntersuchung sonst erfolgreich bestanden werden?
Ohne Katalysator wäre die Porsche-Vorgabe für den CO-Gehalt meines Modells im Leerlauf 1,0 bis 1,5 Vol.-%. Es kann aber doch nicht im Sinne des Gesetzgebers oder der Umwelt sein, den geregelten Katalysator auszubauen, um die vorgesehene Abgasuntersuchung zu bestehen.
Oder, wie andere vorschlagen, mir eine freie Werkstatt zu suchen, eine AU-Bescheinigung ausstellen zu lassen und damit wieder bei der Prüforganisation vorstellig zu werden. Den Unterlagen nach, die ich mit dem Wagen übernommen habe, scheint zumindest der letzte Vorbesitzer die AU-Tests nicht bei der HU-Prüforganisation beauftragt zu haben, sondern mit einer bestandenen Abnahme vorstellig geworden zu sein.
Übrigens: Porsche konnte (wollte?) auch nicht weiterhelfen. Die haben zunächst alle möglichen Daten abgesaugt, um mich anschließend an den Katalysator-Hersteller zu verweisen. Den hatte ich aber vorher schon kontaktiert, wurde prima informiert und mit Angaben versorgt, die ich an Porsche geschickt hatte.
Die ersten 134,- Euro sind jedenfalls – im wahrsten Sinne des Wortes – verraucht.
(Die Nachuntersuchung wird noch einmal 71,- Euro kosten, sofern dann mängelfrei.)
Grüße,
markus
|