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Alt 04.09.2007, 14:19
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Uli911 Uli911 ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 01.2003
Ort: Leonberg
Beiträge: 1.985
Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Deutsches Sozialversicherungsrecht ist mit das Schwierigste was es gibt hier unten auf der Erde, wo wir Menschlein wohnen.

Da gibt es noch viel unglaublichere Dinge. Soz.Abgaben auf fiktive Löhne...


Künstler oder nicht?

Wie immer Darlegungssache. Aber hier kommt erschwerend dazu, dass es ja widerstreitende Interessen geben kann.

Aus Sicht der "webdesigner" wäre eine Einstufung als "Künstler" und somit Künstlersozialkasse ja vorteilhaft, da die nur den halben Beitrag zahlen. Im Ergebnis eine prima Vorsorge und soz. Netz zu günstigen Bedingungen.

Die andere Hälfte wird aus Bundesmitteln und aus der Künstlersozialabgabe (KSA) finanziert.

In die (KSA) zahlen die Auftraggeber der Künstler ein.
Typischerweise sind das Verlage, Theater, Konzertdirektoren, Rundfunkunternehmen, Galerien...


Beitrag wäre 5,1% der Entgelte.

Ferstsetzungsfrist würde ich mit 4 Jahren annehmen.
__________________
Gruss, Uli

Geändert von Uli911 (04.09.2007 um 14:23 Uhr).
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