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  #15  
Alt 10.03.2004, 22:52
Waffel Winnie
 
Beiträge: n/a
Beitrag

@911etarga (wie ist Dein richtiger name?)

wenn Du tatsächlich jetzt S-Sättel überholen willst, dann musst Du wirklich sehr sorgfältig sein, bzw. einen Spezialisten ran lassen. Ich selber habe S-Sättel auch noch nicht überholt.
Bei Mittelmotor gibts i.Ü. neue Alu-Kolben für 99,-- EUR. Ein S-Bremssattel im Austausch kostet 149,--.
Wenn also Deine Sättel schon ziemlich verhaut sind, dann ist das vieleicht die bessere Alternative.

@Rolo
Hmmm... ich bin mir nicht sicher on Du in dem Punkt wirklich recht hast. In den Anforderungen zum H-Kennzeichen, ausgegeben vom TÜV, steht unter "Räder" folgendes:
Reifen/Räder
Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen:
· Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht.
· Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße und mögliche
Umrüstungen
(Liste A aus altem § 36 StVZO beachten, z.B. grüne TÜVIS).
· Werksfreigegebene Umrüstungen
· Reifengröße max. 2 „Nummern“ breiter als am Original.
Beispiel: MG-B
Grundausstattung: 165SR14
mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!).
· Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der
Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.
· Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich.
· Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen
oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine
„Hot-Rod-Fahrzeuge&#8220 .
· Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen
sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren.


Insbesondere der letzte Punkt lässt darauf schließen, daß man mit dem Räder-Gutachten von Porsche (der Inhalt ist soweit ich weiss identisch mit dem was der TÜV rumliegen hat), nach dem eine Umrüstung der alten Porsche auf 16-Zoll zulässig ist, auch mit dem H-kennzeichen keine Probleme bekommen sollte.

Allerdings ist das ja wie immer interpretierfähig und man sollte das Vorhaben mit dem TÜV vorab klären, sonst kauft man Reifen und Felgen und bekommt dann kein H-Kennzeichen. Wenn der Prüfer erst nein sagt, dann muss man ihm die Richtlinien unter die Nase halten und auf Eintragung pochen. Wenn nicht, ist der Prüfer auszutauschen... ich sprech da aus Erfahrung, die Prüfer sind oft alles andere als auf dem Laufenden, mir wollten die nicht mal 195/65 genehmigen, bis ich einen anderen Prüfer genommen habe (hab trotzdem noch meine 185er drauf

Grüße
Winnie
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