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  #1  
Alt 04.09.2007, 14:24
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Zitat:
Zitat von Uli911 Beitrag anzeigen
Da gibt es noch viel unglaublichere Dinge. Soz.Abgaben auf fiktive Löhne...
Man schuldet in diesem Lande sogar Unterhalt auf Basis fiktiver Löhne, weil ein Unterhaltsverpflichteter die Pflicht hat, wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

Und wenn er es tatsächlich nicht ist, wird er dennoch so behandelt.
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Gruß, Andreas



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  #2  
Alt 04.09.2007, 14:27
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Tick ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Zitat:
Ferstsetzungsfrist würde ich mit 4 Jahren annehmen.
Hm. Das ist krass.
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  #3  
Alt 04.09.2007, 14:31
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Zitat:
Zitat von Tick Beitrag anzeigen
Hm. Das ist krass.
Steht ja im Artikel so drin:
Zitat:
Es ist daher damit zu rechnen, dass auf viele
Unternehmen – die die ordnungsgemäße Meldung versäumt haben - hohe
Nachzahlungen für die Jahre 2002 bis 2006 zukommen.
P.S. Uli hat es schon richtig verstanden. Selten für einen aus der Steuerecke.
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Gruß, Andreas



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  #4  
Alt 04.09.2007, 14:32
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§ 25 SGB IV

§ 25 Verjährung [1]

(1) 1 Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. 2 Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.


(vorsorglich: Ablaufhemmungen beachten!)
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Gruss, Uli

Geändert von Uli911 (04.09.2007 um 14:53 Uhr).
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  #5  
Alt 08.10.2007, 09:15
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Uli911 Uli911 ist offline
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Es ist alles noch viel schlimmer als von mir bisher angenommen.

Meine obigen Beiträge muss ich insofern korrigieren, als der Begriff "Künstler" im Sinne der Abgabepflicht zur KSK hat nichts mit dem landläufigen oder gar steuerrechtlichen Künstler Begriff zu tun.
Hat auch nichts damit zu tun, ob derjenige, auf dessen Leistung künstlersozialabgabe gezahlt wird, jemals Leistungen aus der KSK bezieht. Auch unabhängig davon, ob dieser im In- oder Ausland sitzt......


Abgabepflichtig sind im Ergebnis alle Fremd-Leistungen, die im weiten Sinn Design oder Publizistische Leistungen sind. Etwa
Designer, (werbe-) Texter, Fotografen, Layouter, PR Fachleute, Visagisten................................


Probleme werden z.B. PR-, Werbe-Agenturen (falls NICHT- GmbH) bzw. Firmen, die solche regelmäßig beauftragen, bekommen.
__________________
Gruss, Uli

Geändert von Uli911 (08.10.2007 um 09:46 Uhr).
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  #6  
Alt 04.09.2007, 14:30
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Uli911 Uli911 ist offline
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Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ist zwar ein anderes Thema, Andreas, aber ich habe das so verstanden, dass man sich als Unterhaltspflichtiger nicht bewusst schlechter stellen darf nur um den Unterhalt zu kürzen.

Andersrum ist es wohl so, dass ein Unterhaltspflichtiger, der nachträglich einen ganz anderen Job annimmt, der deutlich höher entlohnt ist, auch nicht mehr U zahlen muss (Die Betonung liegt auf "ganz anderen".), da hier die Fiktion besteht, dass diese "Früchte" nicht mehr aus der gemeinsamen Ehezeit herrühren.


Hilft den Unternehmern die Künstler beauftragen aber auch nicht weiter.
__________________
Gruss, Uli
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