@All: Es fällt auf jeden Fall eine "nicht erstattungsfähige Einstellungsgebühr" an!
Hatte ich mir auch gedacht, weil nämlich bei vielen Auktionen nicht mal EIN Gebot zu Stande kommt! Da würde ebay ja dann nie was verdienen!
Die Gebühr beträgt bei Autos übrigens EUR 10! Und die sind, so wie ich das verstehe IMMER fällig, egal ob das Fahrzeug ersteigert wird oder nicht! Bei erfolgreicher Versteigerung, kommt ja noch die Provision für ebay dazu!
Daniel
__________________

Wahre Liebesgeschichten gehen nie zu Ende
|