Also mich würde die Rechtslage zu diesem Thema doch sehr interessieren!
Meine Frau hatte kürzlich einen kleinen Unfall mit dem Boxster (eine andere Frau mit einem VW-Bus übersah sie beim Ausparken). Der rechte hintere Kotflügel hatte eine Delle und musste repariert werden. Ebenso wurde das Rücklicht und die Plastikschürze ausgetauscht.
Auf meine Nachfrage bezüglich 'Unfallwagen' und 'Wertminderung' lachte der Sachverständige mal kurz aber herzlich. "Nach einem Blechschaden gilt das Fahrzeug nicht als Unfallwagen..." So Seine Aussage.

...wusste ich nicht!
Da der Unfall zu 100% der Gegenpartei zugeordnet wurde, trug das PZ dennoch 500€ Wertminderung in den Schadensbericht ein...als kleines Schmerzensgeld, so zu sagen
Aber wo sind eigentlich unsere 'Paragraphen-Götter'? Ich nehem an auch hier gibt es eine ganz klare Definition... oder?!