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Zitat von d911o
Hi Didi,
ich würde in zwei Richtungen gehen:
1.) Geh mal zum Anwalt und lass dich konkret unter Vorlage des Kaufvertrages beraten, da kommt es auf jedes Wort an.
2.) Gegenüber der Werkstatt und dem Käufer würde ich momentan die Füße still halten.
Pkt. 1.) deshalb, weil du z.B. in D nur mit "Wie besichtigt und Probe gefahren" in der Tinte sitzen würdest. Es fehlt das Wesentliche, nämlich "und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Oder was genau steht in deinem Kaufvertrag? Fehlt der Gewährleistungssausschluss (in D) gibst du auch bei einem Verkauf von Privat an Privat tatsächlich eine Gewährleistung. Hört sich komisch an, ist aber so - sagen die Jungs auch immer in der Sendung mit der Maus
In Österreich ist das möglicherweise anders gesetzlich geregelt, deshalb geh auf Nummer Sicher und frage einen Anwalt, der sich mit Kaufrecht auskennt. Grüße, Dirk
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Warum soll er jetzt zum Anwalt geben und dem 500,-- in den Rachen stecken ?
Der Fall ist klar, es ist ein Verschleissteil, fertig.
Man kann sich diesen Schaden nur erklaeren, weil der Kaeufer mehrmals versucht hat zu testen wie schnell das Auto von o auf 100 geht, und dabei ist ihm die Kupplung hopps gegangen.
Wenn der Tscheche will kann er ja zum Anwalt gehen. Und dann muss er beweisen dass er die Kupplung nicht wegen unsachgemaesser Behandlung ruiniert hat. Und wenn er das kann, dann ist erstmal die Werkstatt dran, die hat das Auto verkauft, und die haette es wissen muessen.
Keine Sorge, da kommt gar nichts! Der probierts halt mal, dass ist ja sein gutes Recht.
Gruesse
Walter