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  #1  
Alt 25.09.2010, 09:34
Benutzerbild von Uli911
Uli911 Uli911 ist offline
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Registriert seit: 01.2003
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Beiträge: 1.985
Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zum Anwalt gehst du, wen ein schriftlicher Anspruch gegen dich geltend gemacht wurde. (Von wem eigentlich?). Oder du dein Geld noch nicht hast und sich die Werkstatt weigert es rauszurücken.

Die Werkstatt hat den Wagen ohne dich zu fragen zerlegt. Damit dürfte die Sache für dich eigentlich schon durch sein.
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Gruss, Uli
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  #2  
Alt 25.09.2010, 10:14
Benutzerbild von pepels
pepels pepels ist offline
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pepels befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
arbeit für lau !!!!

ist schon komisch, das die werkstatt für die arbeit kein geld haben will.
da ist doch irgend was faul, wenn die werkstatt das auto für provision für dich verkauft hat, jetzt aber die arbeit für lau machen will, sind mir zuviel ???????
__________________
Gruß Peter
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  #3  
Alt 25.09.2010, 10:29
Benutzerbild von thomas.d.
thomas.d. thomas.d. ist offline
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Beiträge: 750
thomas.d. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ich denke der schnelle Werkstattmeister hat die Kupplung in Ar..h gefahren,


Gruss thomas
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  #4  
Alt 28.09.2010, 08:12
Benutzerbild von Furious911
Furious911 Furious911 ist offline
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Furious911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Erfahrung 996: Kupplung Material ca. 420€ und Einbau 250€. Motor blieb drin, nur das Getriebe kam raus. Letzte Woche gemacht. Kupplung von Sachs
__________________
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  #5  
Alt 28.09.2010, 09:29
Sahne78 Sahne78 ist offline
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Beiträge: 6
Sahne78 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo!

Dafür gibts in Österreich eine eindeutige Rechtssprechung:

Hast du als Privatperson das Auto verkauft, dann gibts im Normalfall keine Garantie und Gewährleistung-ausser es steht im Kaufvertrag drin.(nehm ich nicht an, das macht keiner!)

Hat das Auto ein (Gebrauchtwagen)händler verkauft, so muss er eine gesetzliche Gewährleistung geben. Garantie muss er keine geben.

Beim Händlerverkauf geht es dann um die Beweislast: innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Schaden noch nicht vorlag (Zeitpunkt des Verkaufs), nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um und der Käufer muss nachweisen, dass der Schaden bereits beim Verkauf vorlag...

Hoffe, ich hab das einigermaßen korrekt wiedergegeben...
Ciao
Sahne
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  #6  
Alt 03.10.2010, 20:43
Benutzerbild von didixjr
didixjr didixjr ist offline
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Registriert seit: 06.2009
Ort: Wien
Beiträge: 45
didixjr befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo nochmals an ALLE !!
Bis jetzt war nichts mehr,obwohl die Werkstatt sagte,sie melde sich diese Woche.Ich danke hiermit Euch Allen für die rege "Anteilnahme" )
Wenn's was Neues gibt,poste ich es sofort !!
Thanks DIDI
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