Hallo!
Dafür gibts in Österreich eine eindeutige Rechtssprechung:
Hast du als Privatperson das Auto verkauft, dann gibts im Normalfall keine Garantie und Gewährleistung-ausser es steht im Kaufvertrag drin.(nehm ich nicht an, das macht keiner!)
Hat das Auto ein (Gebrauchtwagen)händler verkauft, so muss er eine gesetzliche Gewährleistung geben. Garantie muss er keine geben.
Beim Händlerverkauf geht es dann um die Beweislast: innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Schaden noch nicht vorlag (Zeitpunkt des Verkaufs), nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um und der Käufer muss nachweisen, dass der Schaden bereits beim Verkauf vorlag...
Hoffe, ich hab das einigermaßen korrekt wiedergegeben...
Ciao
Sahne
|