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  #1  
Alt 10.10.2011, 21:13
jensschumi jensschumi ist offline
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Zitat:
Zitat von CaliCarScout Beitrag anzeigen
Hi all,

erfrischend zu sehen, dass es auch hier bastler gibt

Be my guest, bei mir wird immer geschraubt und gebastelt :-)

Zitat:
Zitat von CaliCarScout Beitrag anzeigen

2 gedanken, die ich so in die runde werfen wuerde:

1. Wie schon festgestellt wurde, der 911 ist hecklastig. Wenn 'schnauze vorn', dann den wagen volltanken und den kofferraum mit 2,3 sandsaecken zusaetzlich beschweren. Bei den meisten zugfahrzeugen

Zu dem Thema habe ich ganze Seiten vollgerechnet und bin zum Ergebnis wie in meinem letzten posting gekommen. Wagen ganz nach hinten gerollt und Holzklötze vor die Hinterräder.
Dann sollte es ungefähr stimmen - das passt aber auch nur auf meinen Anhänger und ist nicht zu verallgemeinern.
Hatte übrigens ein interessantes Erlebnis mit der Isabella.
Frontmotor und den Wagen ganz nach vorne gerollt (Tank 3/4 voll).
Dann (sicher daß der Hänger reichlich Deichsellast hat) die Kupplung los und mal heftig nach oben gezogen.
Dann ging die Deichsel aber ganz schwungvoll hoch <ups>.
Die Probefahrt zeigte dann auch ausgeprägte Pendelneigung ab ca. 90 km/h.

<Mentale Notiz an mich selber> Isabella nur mit leerem Tank und Reservekanister auf der Deichsel transportieren...

Zitat:
Zitat von CaliCarScout Beitrag anzeigen

1. Wenn dein 911 mit dem 'hintern' zuerst gezogen wird, solltest du deine hintere scheibe abdecken oder zumindest die oberen lueftungsschlitze zukleben. Ziehst du deinen 911 durch einen starken regenguss, dann kann der innenraum mit regenwasser vollaufen!
Hervorragender Hinweis, danke Dir

Zitat:
Zitat von CaliCarScout Beitrag anzeigen

Ich denke, versicherungstechnisch sollte es kaine rolle spielen, was zuerst und wie dein 911 gezogen wird, solange dein anhaenger mit der last balanciert ist.

Ist richtig, die Versicherungsfuzzis kommen auch nur nachher und suchen nach Gründen, warum sie nicht bezahlen brauchen. Die Aussage 'Heckmotor rückwärts' ist extrem pauschal...
Der Link sollte sich aber imo nur auf die Kasko beziehen.
Die Haftpflicht hat zu bezahlen und da kommen die auch niemals raus.
Die können nachher nur Deinen Vertrag kündigen, das war's aber auch schon.

Gruß
Jens
__________________
911SC Targa 1980 ROW

Restaurierung unter:
http://jensschumi.000webhostapp.com/911erCorner.php
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  #2  
Alt 10.10.2011, 21:51
Benutzerbild von 993Dieter
993Dieter 993Dieter ist offline
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993Dieter befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Aus dem Urteilsspruch

An die Interessierten

Auszug aus dem Urteil:
Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.12.2010 - 5 U 395/09
13 Am 16.2.2008 hatte der Kläger in St. Ingbert einen Verkehrsunfall. Er transportierte mit dem versicherten Pkw auf einem Anhänger einen Porsche. Auf gerader Strecke scherte der Anhänger nach rechts aus. Der Kläger versuchte gegenzusteuern, konnte aber nicht verhindern, dass der Anhänger auf die Gegenfahrbahn geriet und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstieß. Der Pkw des Klägers geriet ebenfalls ins Schleudern und kam entgegen der Fahrtrichtung an der rechten Leitplanke zum Stehen. Das Fahrzeug wurde durch den Anprall an die Leitplanke beschädigt, außerdem durch die Kollision mit der Abschleppwinde des Anhängers in Höhe der hinteren rechten Achse (Bl. 2/3 d. A.). Der Kläger war zuvor noch nie mit einem Anhänger gefahren (Bl. 169 d. A.).
14 Unfallursächlich war unstreitig der Umstand, dass der Porsche - der Motor, Getriebe und Differenzial und damit den Schwerpunkt im Fahrzeugheck hat - in Fahrtrichtung auf den Anhänger geladen worden war. Richtigerweise hätte er anders herum transportiert werden müssen (Bl. 5 d. A.).

M.E. ist der entscheidende Punkt die Schwerpunktlage und Achslast an der AHK. So wie William auch schon geschrieben hat.

Gruß

Dieter
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