Der Gesetzestext wurde zwar im Oktober 2011 geändert:
"... Alle Hauptbaugruppen müssen dem damaligen Originalzustand entsprechen oder zeitgenössisch ersetzt worden sein. Das ist eine weitere Änderung, denn bislang mussten Umbauten in 10 Jahren nach Erstzulassung erfolgt sein. Nun können die Umbauten auch erst kürzlich durchgeführt worden sein, wenn sie dabei genau dem technischen Stand von damals entsprechen. Das könnte neben Tuningmaßnahmen auch für den einen oder anderen Flüssiggasumbau am Oldtimer interessant sein."
...aber grundsätzlich hätte der TÜV auch früher die Distanzscheiben eintragen müssen. Also streng genommen, ists auch im H-Zustand - ohne Eintragung in den Papieren - nicht erlaubt.
Gruss
Ralf
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