Wenn das Auto noch nicht in der EU zugelassen war und nur der US-Title vorliegt, dann enthält dieser lediglich das Zulassungsjahr, nicht aber den Zulassungs- oder Produktionsmonat.
Die deutschen Zulassungsbehörden sind angewiesen, in diesem Fall den 01.07. des betreffenden Zulassungsjahrs für die deutsche Zulassungsbescheinigung zu verwenden, also sozusagen die Mitte. Also ist auch erst 30 Jahre nach dem jeweiligen 01.07. die H-Zulassung mögich. Ausnahmen bestätigen die Regel.
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Grüße aus GLA
von Michael
(3,2-er Carrera Targa, Bj. 5/85, 207 PS, US-Kat, 293.000 KM, irisblau)
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