hallo chris,
also du hast im falle von mängeln zwei anspruchsgegner, einmal für GARANTIE die PAG vertreten durch ein beliebiges PZ und zweitens für SACHMÄNGELHAFTUNG das PZ, welches dir das auto verkauft hat.
die GARANTIE ist eine vertragliche zusicherung und eingeschränkt auf die bestimmten bauteile, die SACHMÄNGELHAFTUNG ist im bgb geregelt und gilt für das gesamte fahrzeug.
die SACHMÄNGELHAFTUNG gilt nur für mängel, die bei übergabe bereits vorhanden waren, wobei dies innerhalb der ersten 6 monate nach kauf fiktiv angenommen wird. danach musst du es beweisen. bei GARANTIE spielt es innerhalb der geltungsdauer keine rolle, wann der mangel zeitlich entstanden ist.
kern der empfehlung von andi ist sicher, sich an das PZ zu wenden, bei dem das auto gekauft wurde. da sind die chancen für eine kostenlose mängelbehebung definitiv am größten.
es gibt übrigens zwei vorwiderstände, einer für den ölkühler und einer am klimakondensator. letzterer kostet im PZ wuppertal 38 €. wenn dir 65 für EINEN berechnet wurden, ist das vermutlich der "Düsseldorf-Zuschlag".
grüße, guido