Seit Dezember 2000 sind einige Änderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Kraft, die Autofahrer beachten sollten. So muss bei Verkehrskontrollen oder auch bei der Zulassungsstelle der Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung - auch TÜV-Bericht genannt - auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Polizei kann somit bei Kontrollen anhand des TÜV-Berichts feststellen, ob beanstandete Mängel am Fahrzeug behoben wurden.
Autofahrer sollten also den Bericht, wie bisher schon die Abgasuntersuchungs-Bescheinigung, im Fahrzeug mitführen. Wer seinen TÜV-Bericht nicht aufgehoben hat, muss unter Umständen eine Zweitschrift bei der TÜV-Stelle anfordern, die das Fahrzeug geprüft hat - was in der Regel mit Kosten verbunden ist. Im schlimmsten Fall muss eine neue Hauptuntersuchung vorgenommen werden
Hallo anonymer cptkirk,
wie Du ganz richtig schreibst, ist nach STVZO
ein TÜV-Bericht den "zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen". Das heisst in der Praxis nichts anderes, daß bei Kontrollen z.B. durch den Fan-Club Grün-Weiß der Bericht vorzulegen ist, um die Möglichkeit zur Kontrolle der Mängelbeseitigung zu geben. Hast Du die Papiere nicht dabei, musst Du ggfls. per Bahn die Heimreise antreten, um dort die Papiere aus dem Schatzkästlein zu holen. Tollen Tip den Du uns hier gibst. Ich würde da lieber das Papier mitnehmen, sowie es bei Anbauabnahmen ja ebenfalls Pflicht ist.
Im übrigen verwahre ich mich gegen deinen Vorwurf der Märchenstunde, und Rudi sicher auch. Lediglich Rudi und ich haben hier 2 Erfahrungen mit dem Tüv gepostet. Und ich denke, daß meine Integrität hier im Forum ausser Frage steht, ich habe es nicht nötig, Märchen zu verbreiten, sondern habe meine Erfahrung aus dem Jahr 1994 beim TÜV in Bischofsheim bei Rüsselsheim zum besten gegeben. Auch der DRK-Kreisverband des Kreises Groß-Gerau kann über gleiche Erfahrungen berichten. Gruß nicht von der Märchentante sondern von Gudrun.
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