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  #1  
Alt 04.06.2014, 10:51
Benutzerbild von Hunni
Hunni Hunni ist offline
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Hunni befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
moin marcaurel,
zunächst vorab: ich habe nicht vor, mein Auto zu verkaufen.
Ich gehe auch mit Dir konform, dass die Behauptung, das Checkheft nicht mehr finden zu können, ziemlich merkwürdig rüberkommt.

Aber mit jemandem, der von mir vor einem Kauf (ganz gleich um was es dabei geht) Eidesstattliche Versicherungen über etwas verlangt, über das ich selbst keinen (sicheren) Nachweis habe, und auch gleich noch Konsequenzen androht, würde ich garantiert kein Geschäft machen.

Im Fall des zum Verkauf stehenden Targa sollte Frank eben jemanden prüfen lassen, ob die angegebene Laufleistung plausibel ist.

Nebenbei: wieso wäre ein Fahrzeug mit einem nachweisbar vor kurzem generalüberholten Motor und guter Technik auf Grund einer nicht nachweisbaren Laufleistung ein paar Tausender weniger wert?

Gruß
Wolfgang
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911, MJ 77, 2,7l, 165PS, Targa, schmale Karosse, kein US,
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  #2  
Alt 04.06.2014, 10:57
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Stefan917/10 Stefan917/10 ist offline
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Stefan917/10 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Man muss nicht alles verstehen.

Z.B. Garantien bei 30 Jahre alten Autos. Da fällt mir echt nichts mehr ein....und der Gesetzgeber hätte diesen Unfug bei alten gebrauchten Autos erst garnicht einführen sollen. Da wird eine vermeintliche Sicherheit verkauft die wirklich niemand auf der ganzen Welt mit gutem Gewissen verkaufen/vermitteln kann.

Wer mit den Risiken eines Autos, das älter als 10 Jahre ist, nicht zurecht kommt sollte die Finger davon lassen. Dann regelt sich er Markt von selbst.

Nicht falsch verstehen : Keiner soll betrogen oder vorsätzlich belogen werden. Es ist faktisch aber in 99% aller Fälle nicht möglich alle Infos über ein Auto zu haben oder sie korrekt weitergeben zu können. Je älter und je mehr Halter das Fahrzeug hat desto schwieriger ist es. Zum Teil einfach unmöglich. Ich würde mich als Verkäufer nicht auf Aussagen wie "unfallfrei" "originale Laufleistung" festlegen lassen. Das kann ich nur für die Zeit garantieren in der ich das Auto hatte. Manche Autos fallen schon bei der Auslieferung vom LKW..... .

Bei einem alten Elfer kauft man den "Ist-Zustand". Sollte er passen muss man persönlich wissen was einem dieser Zustand wert ist. Dem einen wird es 5 oder 10 Mille mehr, dem anderen weniger Wert sein. Dafür gibt es keine Schwacke-Liste wie bei neueren Gebrauchten. Das muss jeder ganz individuell für sich beurteilen.

Nur mal so zum drüber nachdenken:

Einen Neuwagen oder jungen Gebrauchten kann man manchmal schon nicht auf 5-10% genau einschätzen. Das sind fast "perfekte" Güter/Waren um einen "fairen" Preis zu bestimmen. Wie soll man das bei einem Youngtimer dann funktionieren ?
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Gruß Stefan

I am not young enough to know everything ..... James Matthew Barrie

Geändert von Stefan917/10 (04.06.2014 um 11:07 Uhr).
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  #3  
Alt 04.06.2014, 13:13
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b.caliente b.caliente ist offline
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b.caliente befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von Stefan917/10 Beitrag anzeigen
Man muss nicht alles verstehen.

Z.B. Garantien bei 30 Jahre alten Autos. Da fällt mir echt nichts mehr ein....und der Gesetzgeber hätte diesen Unfug bei alten gebrauchten Autos erst garnicht einführen sollen. Da wird eine vermeintliche Sicherheit verkauft die wirklich niemand auf der ganzen Welt mit gutem Gewissen verkaufen/vermitteln kann.

Wer mit den Risiken eines Autos, das älter als 10 Jahre ist, nicht zurecht kommt sollte die Finger davon lassen. Dann regelt sich er Markt von selbst.

Nicht falsch verstehen : Keiner soll betrogen oder vorsätzlich belogen werden. Es ist faktisch aber in 99% aller Fälle nicht möglich alle Infos über ein Auto zu haben oder sie korrekt weitergeben zu können. Je älter und je mehr Halter das Fahrzeug hat desto schwieriger ist es. Zum Teil einfach unmöglich. Ich würde mich als Verkäufer nicht auf Aussagen wie "unfallfrei" "originale Laufleistung" festlegen lassen. Das kann ich nur für die Zeit garantieren in der ich das Auto hatte. Manche Autos fallen schon bei der Auslieferung vom LKW..... .

Bei einem alten Elfer kauft man den "Ist-Zustand". Sollte er passen muss man persönlich wissen was einem dieser Zustand wert ist. Dem einen wird es 5 oder 10 Mille mehr, dem anderen weniger Wert sein. Dafür gibt es keine Schwacke-Liste wie bei neueren Gebrauchten. Das muss jeder ganz individuell für sich beurteilen.

Nur mal so zum drüber nachdenken:

Einen Neuwagen oder jungen Gebrauchten kann man manchmal schon nicht auf 5-10% genau einschätzen. Das sind fast "perfekte" Güter/Waren um einen "fairen" Preis zu bestimmen. Wie soll man das bei einem Youngtimer dann funktionieren ?
Da bin ich durchaus deiner Meinung.
Aber ich bin auch überzeugt, dass Händler die speziell mit RE-importierten
Elfern handeln, 100% wissen was Sie da auf dem Hof stehen haben.
Für Aussagen wie "absolut rostfrei, unfallfreiheit versteht sich von selbst
Motor komplett überholt etc. pp. müssen Sie dann auch gerade stehen,
egal ob der Wagen 5 oder 50 Jahre alt ist.


Grüße
Andreas
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  #4  
Alt 04.06.2014, 13:49
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Flojo Flojo ist offline
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"irrtümer vorbehalten" in anzeigen, bzw. die rechtsprechung dazu wird einem nicht helfen, einen händler darauf festzunageln, es sei, die anzeige ist vertragsgrundalge. aber welcher händler ist so "blöd"?...

aber genau das ist aktuell das schlimme, dass man deswegen wie die motte vom licht angezogen wird, um dann vor ort zu "verbrennen".

aber im ernst, wenn man als käufer auch nur annähernd das gefühl hat, dass das objekt der begierde den wissenstand zur beurteilung übersteigt und man deswegen meint den VK zur eigensicherung "festzunageln", dann wird das doch nix...
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Gruß, Flo (911SC, '79)
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  #5  
Alt 04.06.2014, 19:39
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Froonck Froonck ist offline
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An dieser Stelle schon mal vielen Dank für die bisherigen Infos.

Erstaunlich was man mit fehlendem Scheckheft hier so an Diskussionen lostreten kann ;-) Zum Glück gleitet das Niveau nicht ab wie manchmal in so anderem Forum

Der Vorbesitzer ist den Wagen wohl 30 Jahre gefahren und hat ihn dann wegen Krankheit verkaufen müssen. Und findet das Scheckheft wohl nicht. Der jetzige Besitzer (Bekannter vom Vorbesitzer) hat mir auch angeboten wir könnten auch gerne mal mit dem Vorbesitzer reden. Muß glaube ich nicht sein.

Werde mir den Wagen dann wohl Ende nächster Woche mal ansehen. Mein Problem ist halt immer noch wie wo wann ich den checken lasse. Er wird mir den Wagen sicherlich nicht mal ein paar Tage ausleihen. Bleibt ja eigentlich nur mir irgendwas in der Nähe zu suchen und zu versuchen einen Termin zu bekommen, oder wie seht ihr das?

Gruß
Frank
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  #6  
Alt 04.06.2014, 20:30
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Flojo Flojo ist offline
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Genau. Orte eine TÜV/Dekra, ruf vorher an, ob die spontan einen Check machen können (kostet imho €25,-).
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Gruß, Flo (911SC, '79)
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  #7  
Alt 04.06.2014, 20:54
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Froonck Froonck ist offline
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TÜV/Dekraa reicht für einen Überblick? Dachte die hätten bei Oldtimern nicht so viel Plan ...
Hier stand ja öfter was von 111 Punktecheck etc. Da dachte ich, ich müsste eher einen "Experten" aufsuchen. Und die sind ja meist nicht in der Nähe.

Aber wenn es "vorab" auch TÜV o.ä. tut, auch gut.
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  #8  
Alt 04.06.2014, 11:27
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  #9  
Alt 04.06.2014, 11:39
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Flojo Flojo ist offline
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easy, nicht verrennen, alles haarspalterei und führt nur zu überhöhtem blutdruck, verliert den kaufspaß, das beutemachen nicht.

wer nen solch alten wagen mit vertragswirren will, soll zu kienle, classicgarage oder so gehen. da gibts dann nen vertrag und der händler diktiert einem, was da drin steht. punkt.

ich für meinen teil, sehe brief gegen geld für meist ausreichend.
der "vertrag" ist nur die doku des besitzüberganges gegenüber der zuslassungsstelle und der versicherung.

hey... und manchmal "freut" man sich auch, wenn was kaputt geht... dann gibts wieder was zu schrauben...
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  #10  
Alt 04.06.2014, 11:43
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Hunni Hunni ist offline
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moin marcaurel,
jetzt bin ich (fast) komplett bei Dir.
Wenn jemand behauptet: garantiert nur 140.000 und garantierter Zustand 2+, muss er dafür auch gerade stehen!
(nur davon habe ich in dem Post von Frank nichts gelesen)

Es lief vor ca. 1/2 Jahr übrigens auch eine Meldung durch die Medien, dass schon das Vorzeigen eines Gutachtens mit einem bestimmten Zustand dazu führen kann, dass diese Zustandsbeschreibung als zugesicherte Eigenschaft gilt!
Was das für den Verkäufer bedeuten kann, kann sich jeder leicht selbst ausmalen: der Käufer lässt nach kurzer Zeit ein Gutachten mit einer schlechteren Zustandsbewertung erstellen und klagt anschliessend auf Rückgabe oder Wandlung.....
Wenn ich die Meldung finde, stelle ich einen genaueren Hinweis darauf hier ein.
Gruß
Wolfgang
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  #11  
Alt 04.06.2014, 12:41
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Flojo Flojo ist offline
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nun, dann dürften sich aber eher die gutachten-ausstellenden parteien streiten, nicht so aber die handelspartner, sofern der vertrag gem. EU-recht zwischen privatleuten ausdrücklich garantie, gewährleistung, wandlung und rückgabe ausschließt.

aber auch hier wieder... man mache sich nicht ins hemd.
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