Zitat:
Zitat von B-Man
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Erst als ich schon wieder zu Hause war, fiel mir auf, dass die Polizisten von mir gar nicht wissen wollten, wer den Wagen verkauft. Ich hatte ja Adresse, Telefonnummer, etc.
Soviel zum Thema „engagierte Strafverfolgung“.
Ich sag nur: "Hilf dir selbst, sonst hilft dir keiner" oder noch brutaler "Selbstjustiz ist besser als gar keine".
Gruß
Jo.
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Dass die Polizei den rechtmässigen Eigentümer, der dann auch seine Versicherung hätte benachrichtigen sollen, nicht von diesem Verkaufsangebot aus Polen informiert habe, würde ich in der Tat für seltsam halten.
Bist Du sicher, dass dies der Polizei nicht bereits gemeldet und bekannt war, z. B. aufgrund eigener Recherchen des Eigentümers oder der Versicherung oder eines anderen Kaufinteressenten?
Die Polizei muss Dir das nicht mitteilen; und sollte es auch nicht tun, denn sie weiss nicht, wie Du mit dieser Info umgehen würdest.
Möglicherweise hat die Polizei nach Deinem Besuch auch eigene Recherchen nach dem Verkaufsangebot angestellt.
Deine Personalien aufzunehmen und Dir von dem Kauf abzuraten ist Dir gegenüber in diesem Fall für die Ermittlungsarbeit zunächst ausreichend.
Und Auskunft über eine möglicherweise gestohlene Ware an einen Kaufinteressenten nur nach Vorlage des Personalausweises zu geben, deutet durchaus auf professionelle Polizeiarbeit hin.
Die Datenschutzgründe waren möglicherweise nur vorgeschützt, ja.
Da Du nicht Beteiligter bist, also weder zu den Geschädigten (Eigentümer, Versicherung) noch zu den Beschuldigten bzw. Verdächtigen (Dieb, Hehler/Händler) gehörst, bist Du wohl Hinweisgeber, Zeuge.
Was also sollte die Polizei Dir gegenüber falsch gemacht haben?
Gruß
Dianos