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  #1  
Alt 19.03.2016, 08:52
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Einstieg Einstieg ist offline
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911

Hallo Zaix,
das würde mich überraschen, bis jetzt lag immer nur ein Festigkeitsgutachten vor.
Hast Du mal einen link?
Luftgekühlte Grüße
Bernd
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"Porsche fährt man nie aus Vernunft sondern immer aus Überzeugung"
911 SC, 9/78, 180 PS, RdW Coupe`,TL, Ganzleder, Schiebedach, RSR Felgen 9 u. 11 J, Reifen 225/50/15 u. 285/40/15, 295 tkm ohne Motorrevision, H - Zulassung, 46 Jahre in meinem Besitz "matching numbers"
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  #2  
Alt 19.03.2016, 09:16
Zaix Zaix ist offline
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Die Info findest Du auf der Webseite von Maxilite bei jeder Felge. Mir liegt zudem das Teilegutachten der 15 Zöller vor, dort sind unter Anlage 1 die G-Modelle bis zum SC explizit aufgeführt.

P.
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  #3  
Alt 19.03.2016, 09:34
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Einstieg Einstieg ist offline
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Zitat:
Zitat von Zaix Beitrag anzeigen
Die Info findest Du auf der Webseite von Maxilite bei jeder Felge. Mir liegt zudem das Teilegutachten der 15 Zöller vor, dort sind unter Anlage 1 die G-Modelle bis zum SC explizit aufgeführt.

P.
Hallo P.,
das ist das Problem, es fehlt das Verwendungsgutachten, dazu braucht man die Genehmigung von Porsche und die werden sie nicht bekommen.
http://www.elfertreff.de/showthread.php?t=20221
Sei es wie sei, wenn der TÜV zustimmt, werden die Räder auch eingetragen, ob das korrekt ist oder nicht.
Luftgekühlte Grüße
Bernd
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  #4  
Alt 19.03.2016, 11:15
Zaix Zaix ist offline
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Hallo Bernd,

ich weiss nicht, wer die Begrifflichkeit "Verwendungsgutachten" hier hat aufkommen lassen, aber so etwas gibt es nicht. Ein anerkanntes Teilegutachten beinhaltet - wie auch bei Maxilite - einen Verwendungsbereich, dieser weist bei Maxilite die entsprechenden 911 Versionen aus. Mehr gibt es auch bei anderen Felgenherstellern nicht, es sei denn jemand geht den Weg und liefert eine ABE mit, dann entfällt die Eintragung völlig.

P.
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  #5  
Alt 19.03.2016, 11:39
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Thorsten 911 Thorsten 911 ist offline
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Also der Tüv ist ja der der die Eintragungen vornimmt weil sie ja dafür die Fachleute sind denke ich. Das sind ja die ausgebildeten Ingenieure dafür. Ich als Laie gehe mit den Felgen daher zum Tüv um eine Eintragung zu bekommen. Wenn der Tüvprüfer entscheidet das er die Felgen eintragen kann und die Felgen eingetragen werden sollte es ja wohl seine Richtigkeit haben. Auserdem kann ich mir nicht vorstellen das derjenige der ja extra zu den Fachleuten zum Tüv geht irgend eine Schuld bekommt wenn mit den eingetragenen Felgen irgendetwas passieren würde. Deswegen gibt es ja den TÜV damit alles seine Richtigkeit hat. Ich denke mal das da jeder Prüfer unterschiedlich vorgeht und etwas einträgt oder nicht. Ich bin nur der Laie der anfragt ob es geht oder nicht. Die Entscheidung über eine Eintragung liegt doch beim Prüfer und nicht beim Anfragenden.
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  #6  
Alt 19.03.2016, 13:20
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Zitat:
Zitat von Thorsten 911 Beitrag anzeigen
Also der Tüv ist ja der der die Eintragungen vornimmt weil sie ja dafür die Fachleute sind denke ich. Das sind ja die ausgebildeten Ingenieure dafür. Ich als Laie gehe mit den Felgen daher zum Tüv um eine Eintragung zu bekommen. Wenn der Tüvprüfer entscheidet das er die Felgen eintragen kann und die Felgen eingetragen werden sollte es ja wohl seine Richtigkeit haben. Auserdem kann ich mir nicht vorstellen das derjenige der ja extra zu den Fachleuten zum Tüv geht irgend eine Schuld bekommt wenn mit den eingetragenen Felgen irgendetwas passieren würde. Deswegen gibt es ja den TÜV damit alles seine Richtigkeit hat. Ich denke mal das da jeder Prüfer unterschiedlich vorgeht und etwas einträgt oder nicht. Ich bin nur der Laie der anfragt ob es geht oder nicht. Die Entscheidung über eine Eintragung liegt doch beim Prüfer und nicht beim Anfragenden.

Hallo Torsten,
der TÜV ist in keinem Fall haftbar zu machen, da er nur eine Momentaufnahme macht.

Wenn Dein Auto nach der TÜV Prüfung wegen Bremsversagen oder durch den Bruch eines Fahrwerkteiles verunfallt oder Dein Auto nach der Prüfung durchbricht, oder die Felgen nach der Eintragung zerbersten, der TÜV haftet für nichts, sonst wäre er längst pleite und Ingenieure hätten alle mehrere Verfahren am Hals.

Stell mal die Frage der Zulassung und Eintragung der Maxilite beim TÜV Süd, die sind kompetent.

Luftgekühlte Grüße
Bernd
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  #7  
Alt 19.03.2016, 19:41
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Thorsten 911 Thorsten 911 ist offline
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Habe ich ja Bernd!
Und ich habe sie eingetragen bekommen. Aber wie gesagt ich bin kein Tüv Prüfer und mich kann deswegen weil ich sie jetzt eingetragen bekommen habe ja auch keiner zur Verantwortung ziehen wenn mal was passieren sollte. Das ist ja auch der Sinn einer Eintragung. Wenn ich nicht ganz ohne Betriebserlaubnis rumfahren will muss ich die Felgen eintragen lassen.Das ist doch der Sinn des ganzen damit ich mal keine Probleme bekomme. Ansonsten fahre ich ja ohne Betriebserlaubnis. Dann kann mir jemand einen Strick draus drehen wenn dann was passiert. Aber doch nicht wenn sie explizit im Schein eingetragen sind. Das würde ja diese ganzen Eintrgereien beim Tüv ad Absurdum führen wenn ich dann noch eine reingewürgt bekomme.
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Geändert von Thorsten 911 (21.03.2016 um 07:08 Uhr).
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  #8  
Alt 19.03.2016, 21:58
Zaix Zaix ist offline
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Zitat von Thorsten 911 Beitrag anzeigen
Habe ich ja Bernd!
Und ich habe sie eingetragen bekommen. Aber wie gesagt ich bin kein Tüv Prüfer und mich kann deswegen weil ich sie jetzt eingetragen bekommen habe ja auch keiner zur Verantwortung ziehen wenn mal was passieren sollte. Das ist ja auch der Sinn einer Eintragung. Wenn ich nicht ganz ohne Betriebserlaubnis rumfahren will muss ich die Felgen eintragen lassen.Das ist doch der Sinn des ganzen damit ich mal keine Probleme bekomme. Ansonsten fahre ich ja ohne Betreibserlaubnis.Dann kann mir jemand einen Strick draus drehen wenn dann was passiert. Aber doch nicht wenn sie explizit im Schein eingetragen sind. Das würde ja diese ganzen Eintrgereien beim Tüv ad Absurdum führen wenn ich dann noch eine reingewürgt bekomme.

Ist auch alles korrekt und Du musst Dir absolut keine Sorge machen, solche Einzelabnahmen sind tagtäglicher Alltag der Prüfer und völlig regelkonform mit diesem Gutachten. Auch die Aussage, dass der TÜV im Falle von Fehlern für nichts haftbar gemacht werden kann stimmt so auch nicht. Da der TÜV hoheitliche Aufgaben erfüllt, kannst Du streng genommen das Land angehen, wenn dem Prüfer Amtsmißbrauch durch z.B. grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann (z.B. OLG Hamm, Urteil vom 17. Juni 2009, Az. 11 U 112/08). Aber ich sehe absolut keinen Grund, warum man hier solche Bedenken haben sollte.

P.
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