Hallo zusammen
Nachdem ich diesen Beitrag antdeckt habe, kann ich es mir nicht verkneifen, auch einen Kommentar dazu abzugeben

Also zunächst mal gilt der Grundsatz "erlaubt ist was gefällt" (und was der TÜV erlaubt).
Das Thema "Originalität" ist natürlich ein weites Feld. Ist nur die Ausstattung original, die auf dem Produktionsaufkleber im Fahrzeug und im Serviceheft verewigt ist? Was ist dann mit nachgerüsteten Felgen, Lenkrädrn, einem modernen Radio? Alles Fragen, die jeder für sich selbst anders beantwortet. Bei der Beurteilung der Originalität im Hinblick auf die Einstufung eines Autos als Oldtimer (H-Zulassung) gilt, dass nachgerüstetes, zeitgenössisches Zubehör die Originalität nicht einschränkt. Deshalb halte ich es für legitim und original, seinen 911 mit Spoilern und anderen Zutaten aus dem Hause Porsche "abzuschmecken". Wie Thomas schon sagte, alles eine Frage des Geschmacks.
In diesem Sinne,
happy tuning