@all - wie sich vielleicht rumgesprochen hat, bin ich mit Sicherheit kein Strafrechtler und auch mit dem sicherlich anspruchsvollen

Ordnungswidrigkeitenkram habe ich es nicht so (Frage an die Kollegen: kann man damit Geld verdienen?), aber - wo kein Kläger, da kein Richter
Wenn, wie in dieser Anzeige geschehen, bewusst zu einer falschen Aussage aufgefordert wird und die Tatsachen des sich anschließenden Procederes aufkommen, na ich weiss nicht. Und, der Anbieter dieser Verkehrsverstossübernahmen kann immer nur einen "Kunden" bedienen. Lappen wech is ers ma wech. Da muussu waarten biss er wieder hab, dat nächste kumme kann. UNd allzu oft ist das Spielchen für den Anbieter nicht drin.
Also Jungs, beeilt Euch, sonst hat ein andere vor Euch schon seinen Obulus abgedrückt
Bonn-tiefnacht
Max