Hallo
Also irgendwie kann ich diese Diskussionen um "Unfallfreiheit" nicht mehr hören. Zunächst mal eine Frage:
- Was ist die definition "Unfallfreiheit"?
Ich lege es mal so aus (in der CH eigentlich üblich). Ein "leichter Seitenschaden" wie oben von Elferfan beschrieben (und nicht mal erwiesen) gilt bei uns im allgemeinen Volksmund NICHT als Unfall. Ein Unfall wird bei uns erst geltend gemacht, wenn das Fahrzeug auf die Richtbank musste, und/oder tragende Teile beschädigt wurden. Dessweiteren gibt es soviel ich weis keine Gesetzgebung die sowas regelt.
Huschke, nimm es bitte nicht persönlich, aber ich kann laut deiner Beschreibung keinen "Unfall" im herkömmlichen Sinne feststellen. Sicherlich kommt es auf die Betrachtungsweise des einzelnen Käufers/Besitzers an. Für mich persönlich würden die von dir aufgezählten "Feststellungen" keine weiteren "offensiven" gegen den damaligen Verkäufer rechtfertigen.
In anbetracht das dieses beschriebene Auto vor über 2 Jahren gekauft wurde, und offensichtlich - bis jetzt zumindest - sehr viel Spass gemacht hat (keine beinträchtigung des Spass- bzw. Fahrverhaltens), sind mir solche Fragen wie diese
- Welche Moeglichkeiten hat er, nachtraeglich wegen verschwiegenen Maengeln eine Wandlung des Kaufs oder eine Kaufpreisminderung zu erreichen?
dann auch nicht ganz verständlich. Ich möchte hier nochmals betonen, das dies kein Angriff gegenüber deines Bekannten oder gar gegen Dich sein soll

. Es soll sich bitte auch niemand auf den Schlipps getreten fühlen. Dies wiederspiegelt lediglich meine Meinung über diese Fall.
Ich sehe die Dinge halt manchmal nicht ganz so Eng wie mancher anderer.