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  #9  
Alt 03.08.2004, 22:41
911SC Dirk 911SC Dirk ist offline
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911SC Dirk
Beitrag

Hallo Klaus und Philipp,

die Nutzung des Ersatzkältemittels ist legal. Nicht erlaubt dagegen ist das Nachfüllen mit dem ursprünglichen, FCKW-haltigen Kältemittel. Dieser "Service" wird "unter Hand" noch immer angeboten, insbesondere auch im Ausland.

Das Ersatzkältemittel schädigt die Kälteanlage nicht. Allerdings liegt die Kühlleistung etwa 10% unter der Kühlleistung mit der Orginalbefüllung.

Solange die Kühlleistung ausreichend ist, sollte man keine Nachbefüllung oder Umrüstung vornehmen. Dies ist legal, denn der Gesetzesänderung bezieht sich nur auf Neuanlagen und Nachbefüllungen, d.h. Kälteanlagen, die ursprünglich mit dem FCKW-haltigen Kältemittel befüllt worden sind, dürfen weiter betrieben werden.


Viele Grüße

Dirk aus Würselen
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