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  #25  
Alt 27.04.2004, 07:59
Thumi Thumi ist offline
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Beiträge: 86
Thumi
Beitrag

@Winnie und Juri

Das mit dem TüV/Dekra-Zertifikat sehe ich wie Juri. Es dient meiner Meinung nicht dem Käufer als Kaufargument, sondern soll den Verkäufer bei seiner Beweispflicht in den ersten 6 Monaten entlasten. So richtig rechtskräftig ist das sicherlich nicht. Aber den Richter möchte ich sehen, der im Streitfall dem Käufer recht gibt, wenn der Verkäufer ein derartiges Zertifikat vorweisen kann, zumal ein C1 sicherlich kein Neuwagen oder ein „junger Gebrauchter“ ist.

Eine Gebrauchtwagengarantie wäre sicherlich eine tolle Sache, aber die genauen Vertragsbedingungen sollte man genaustens lesen. Ich würde hier nicht zu viel erwarten.

Fazit: Sofern der Defekt nicht unmittelbar nach Kauf auftritt, wird der Schaden wohl vom Käufer zu begleichen sein.
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