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  #1  
Alt 31.08.2003, 21:48
guido_993cab guido_993cab ist offline
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guido_993cab
Beitrag

hallo,

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> @Guido: Die 130% Regelung trifft nur bei Fremdverschulden zu .Beim Eigenen Kasko Schadensfall wird nur bis maximal Wiederbeschaffungswert ersetzt!! [/quote]

hatte ich anders in erinnerung, aber stimmt leider.
also hier dürfte dann der wiederbeschaffungswert (nicht minus restwert) die höchstgrenze sein. bliebe noch,den fransmann zu stellen.

grüße, guido

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