Hi
@all
Danke für Eure Antworten. Nach einmaligem "Überschlafen", werde ich folgende Vorgehensweise versuchen.
Ich lege Einspruch ein (ohne Anwalt) mit der Begründung, dass der Messwagen ausserhalb der geschlossenen Ortschaft stand, und in dieselbe "hineingelasert" wurde. Das lässt den dringenden Verdacht zu, daß die 200m Grenze ab Ortsausgangschild nicht eigehalten wurde.
Geht das ganze so durch freue ich mich. Sollte das nicht klappen (was warscheinlich ist) werde ich bezahlen, und die nächsten 2 Jahre ein wenig vorsichtiger sein.
Es geht mir bei der Geschichte auch nicht umbedingt darum für einen begangenen Fehler geradezustehen, sondern um die bewußte Arglistigkeit der Behörden, solche Messungen unter derartigen Bedingungen durchzuführen.
(Bei mir ists nicht so schlimm, da ich bisher 0 Punkte habe, aber was ist mit dem Familienvater, der wegen soetwas seine Existenz verlieren kann???)
Nochmals herzlichen Dank
+ viele Grüsse
Rüdiger
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