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  #11  
Alt 27.03.2004, 03:46
MarcC1 MarcC1 ist offline
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Registriert seit: 09.2002
Ort: Ettlingen
Beiträge: 582
MarcC1
Beitrag

Hallo Guido,

bei einer Fahrzeugfinanzierung über den Händler hast du ab Vertragsunterschrift das Recht vom Finanzierungsvertrag zurückzutreten (Leasing ebenso). dann muß allerdings im Kaufvertrag festgehalten werden das das Fahrzeug mit einer Finanzierung gekauft wird. Bei einem Kauf (Bar) muß ich dir ehrlicherweise sagen weiß ichs nicht 100% genau.
Wenn, dann würde ich mir vom Verkäufer dieses auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen. es gibt soviele Tricks, die es dir nicht leicht machen aus dem Vertrag wieder auszuscheiden. Überhaupt denke ich das das bei einem Barkauf nicht gesetzlich geregelt ist (14 Tage Rückgaberecht).
Überhaupt denke ich als Verkäufer kann ich doch in etwa einschätzen ob es der kunde "ernst" meint, oder nur probefahren will. Man kann ja als verkäufer auch mitfahren, spricht ja auch nichts dagegen.
Schlußendlich würde ich mir kein Fahrzeug kaufen, das ich nicht wenigstens eine kleine Runde probefahren kann.

Grüße

Marc
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