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  #4  
Alt 15.03.2005, 03:11
start-nr.8 start-nr.8 ist offline
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Beitrag

Unterhalte Dich mit Deinem Anwalt... würde ich bis dahin nicht als so gefährlich ansehen.

War das ein unverbindliches Angebot, oder eine verbindliche Kaufzusage ?

Beruhte Deine Email auf bestimmten, zugesicherten Eigenschaften, die dann eben doch nicht eingehalten wurden ?

Prinzipiell kann man sehr wohl verbindliche Kaufverträge aucb via Email und auch über Vermittler abschließen. Auch ohne Unterschrift. Das die Mail von Dir so geschrieben wurde, streitest Du ja nicht ab, ist also wirksam.

Die Frage ist: ist ein Kaufvertrag entstanden ?

Und: hätten nach der Besichtigung erstmal die normalen, zivilrechtlichen Schritte folgen müssen (Wandlung, Rücktritt, ...)

Anwäte sind gefragt, mein Schein in Zivilrecht in Rahmen des BWL-Studiums sind so etwa 20 Jahre her...

Gruß,
Thomas
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