Hier mal was zu lesen:
http://www.vw-boxer-ig-bremen.de/tip...k/blinker.html
!Die Blinkanlage ist meist zweifach abgesichert, einmal über Klemme 15 und einmal über Klemme 30 am Warnblinkschalter. Klemme 15 kann durchaus mit anderen Verbrauchern abgesichert sein, wogegen Klemme 30 allein abgesichert werden muß, diese Sicherung darf nur den Warnblinker absichern, da sonst ein Kurzschluß in einem anderen Kreis, der über diese Sicherung läuft die Warnblinkanlage lahmlegen würde, was erst dann festgestellt wird wenn der Warnblinker benötigt wird. Und da hat man bereits genug andere Sorgen
!
Gruss thomas