Moin zusammen,
meinem Elfer Bj. 1980 (H-Kennzeichen, US-Motortyp 930/07) ist heute die HU-Plakette verweigert worden u.a. wegen nicht bestandener AU (CO-Wert zu hoch).
Dies war die erste HU nach dem Import und der Zulassung nach §21 STVO sowie bestandener AU. Da mir das spanisch vorkam, habe ich mal verglichen:
- AU im Jahr 2013: Messprogramm O-Kat, Emissionsklasse 0102, CO-Wert (erh. Leerlauf): Soll: max. 4,00, Ist: 0,052 > i.O.
- AU im Jahr 2015: Messprogramm U-Kat, Emissionsklasse 0098, CO-Wert (erh. Leerlauf): Soll: max. 0,10, Ist: 1,451 > n.i.O
Erkennbar ist, dass der Wert gemäß Anforderungen der letzten Untersuchung im Normbereich gewesen wäre - nun ist er es nicht mehr. Erkennbar ist auch, dass nun nach anderen Maßstäben gemessen wurde als damals und dass hier unterstellt wird, es sei ein funktionierender G-Kat vorhanden (nach 35 Jahren und als Oldtimer!).
Im "Datenblatt" ist übrigens folgendes vermerkt: "ECE-R 15.02 erfüllt mit orig. U-Kat. US-Reimport". Aus meiner Sicht darf dann keine Messung nach G-Kat vorgenommen werden...
Meine Fragen:
- Wie sind eure Erfahrungen?
- Ist es richtig, dass hier die Grenzwerte eines funktionierenden G-Kat zu Grunde gelegt werden?
- Mag es korrekt sein, dass hier 2 verschiedene Messmethoden herangezogen werden?
Herzlichen Dank für kurzfristige Rückmeldungen, da ich schnell reagieren muss...