Gewährleistung/Sachmängelhaftung
Der Händler gibt mir eine Gewährleistung (=Sachmängelhaftung), dazu ist er gesetzlich auch verpflichtet. Das finde ich auch ein recht starkes Argument für den Kauf, das es beim Kauf von privat so nicht gibt.
Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!
In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor. Quelle: ADAC
Dazu muss der Händler beim Verkauf einer "Bruchbude" ja auch mit einer Beschädigung seiens Rufes rechnen, gerade in Zeiten von Internetforen. Das hat er mir selber auch genau so erläutert, er hat kein Interesse an unzufriedenen Kunden, sondern seine verkauften Autos sollen Werbung für ihn machen (gerade weil er noch unbekannt ist). Klingt ziemlich plausibel, oder?
|