Hallo Alex,
in Bezug auf das H-Kennzeichen sehe ich kein Problem :
"Beim Thema Originalität ist darauf zu achten, dass die Ausstattung nur Teile umfasst, die der Hersteller damals verbaut hat oder die aus Modellen der gleichen Baureihe nachgerüstet wurden. Vor allem beim Motor schauen die Gutachter jetzt genauer hin. Umbauten sind ausschließlich erlaubt, sofern sie innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung erfolgten oder hätten erfolgen können".
Die Distanzscheiben gab' es früher bestimmt auch schon

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Gruß
Stefan