
31.12.2017, 15:30
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[quote=Einstieg;209496]
Zitat:
Zitat von Thorsten 911
Hallo zusammen!
Kann man denn nicht eigentlich diesen ganzen Amirotz rausschmeißen!
Der KAT ist eingetragen und das Abgasverhalten darf sich nicht verschlechtern
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Wieso nicht, wenn er H-Kennzeichen hat, ist es doch egal, oder? Ich denke, dass es nur dann Probleme gibt, wenn der US 911 schon vorher noch ohne H-Kennzeichen in D zugelassen gewesen ist, oder? Wenn der Kat vor erstmaliger Zulassung mit H Kz in D schon raus ist, dürfte das doch kein Problem sein, oder?
Wenn die Lambdaregelung bei den US SCs nicht mehr richtig funktioniert, dann sollte das Taktventil 50/50 takten. Die regelung ist dann fest eingestellt. Führt nicht zu messbarem Mehrverbrauch, ggfs. untenrum etwas fetter und oben fehlt dann wohl ein wenig, weil das Taktventil afaik von 30-70% taktet.
Gruss, Thomas
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81er ex-US 911 SC Coupé, platinmet., Schiebedach, K-Leder sw., Turboheckflügel & -spoiler, NSW, 7/8er 16" Maxilite, Bilstein Fw, 915/61, 930/16 o.Kat, WebCam 20/21 NW, Dansk 92.502SD, 123 Ignition, Seine Systems Gate Shift Kit, orig. Porsche SWV
„Nicht das Auto verdirbt den Charakter, aber wer keinen Charakter hat, sollte nicht Auto fahren.“ Ferdinand Porsche
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31.12.2017, 15:56
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Wieso nicht, wenn er H-Kennzeichen hat, ist es doch egal, oder? Ich denke, dass es nur dann Probleme gibt, wenn der US 911 schon vorher noch ohne H-Kennzeichen in D zugelassen gewesen ist, oder? Wenn der Kat vor erstmaliger Zulassung mit H Kz in D schon raus ist, dürfte das doch kein Problem sein, oder?
Gruss, Thomas[/quote]
Hallo Thomas,
der Elfer wurde hier mit KAT zugelassen, egal ob mit oder ohne H - Kennzeichen.
Du wirst keinen TÜV finden, der den KAT austrägt.
Luftgekühlte Grüße
Bernd
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"Porsche fährt man nie aus Vernunft sondern immer aus Überzeugung"
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31.12.2017, 17:03
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Hallo Thomas,
der Elfer wurde hier mit KAT zugelassen, egal ob mit oder ohne H - Kennzeichen.
Du wirst keinen TÜV finden, der den KAT austrägt.
Luftgekühlte Grüße
Bernd[/quote]
Och! Das würde ich jetzt mal so nicht sagen! 
Also mir würde so ein Kram auf die Nerven gehn und das Teil würde über kurz oder lang rausfliegen. Das ist in meinen Augen bei so einem Oldie unnötiger als eine Klimaanlage. Die kühlt wenigstens noch. Und wenn sie hin ist fliegt sie auch raus.

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911 SC, 930/10 Motor, Bj.10.1981
Geändert von Thorsten 911 (31.12.2017 um 17:22 Uhr).
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31.12.2017, 18:06
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Hi Bernd.
Ich meine mich zu erinnern, dass im Porsche Datenblatt zu meinem SC (habe es gerade nicht im Zugriff), welches man zur Zulassung braucht, als Schlüsselnummern fürs Abgas "00" eingetragen ist - und das ist das, was letztlich hierzulande zählt. Ich interpretiere das so, dass ich den Kat rausreissen kann und mit H-Kennzeichen ohne Kat legal in D unterwegs sein kann.
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schadstoffschl%C3%BCssel
Gruß & guten Rutsch ins neue Jahr!
Thomas
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31.12.2017, 19:30
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Also unter der Nr14. für die Schadstoffeinstufung steht bei mir Oldtimer drinn!
Oldtimer – erhalten unabhängig von der bisherigen Emissionsklasse anstelle einer Schlüsselnummer den Wert 0098 und in Feld 14 den Eintrag „Oldtimer“.
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Geändert von Thorsten 911 (31.12.2017 um 19:33 Uhr).
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31.12.2017, 22:51
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Hallo,
die Schlüsselnummer ist nur die Grundlage zur Bemessung der Kfz-Steuer.
Ansonsten gilt: Nur Benziner mit EZ vor dem 01.07.1969 sind von der Abgasuntersuchung befreit.
Bei Auslieferungszustand mit Kat kann der Kat nicht ausgetragen werden und ohne Kat ist eine legale AU nicht möglich. Grundlage hierfür liefert § 19.3 StVZO
http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw...ngsabnahme.pdf
Auf den Seiten 22 und 23 wird auf die "Änderungsabnahmen bei Verschlechterung des Abgasverhaltens" eingegangen:
"Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn sich das Abgasverhalten verschlechtert. [...] Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein, wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift durch die vorgenommene Änderung nicht mehr eingehalten wird."
Grüße, Armin
Geändert von summit (31.12.2017 um 22:55 Uhr).
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01.01.2018, 04:22
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Zitat:
Zitat von summit
Hallo,
die Schlüsselnummer ist nur die Grundlage zur Bemessung der Kfz-Steuer.
Ansonsten gilt: Nur Benziner mit EZ vor dem 01.07.1969 sind von der Abgasuntersuchung befreit.
Bei Auslieferungszustand mit Kat kann der Kat nicht ausgetragen werden und ohne Kat ist eine legale AU nicht möglich. Grundlage hierfür liefert § 19.3 StVZO
http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw...ngsabnahme.pdf
Auf den Seiten 22 und 23 wird auf die "Änderungsabnahmen bei Verschlechterung des Abgasverhaltens" eingegangen:
"Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn sich das Abgasverhalten verschlechtert. [...] Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein, wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift durch die vorgenommene Änderung nicht mehr eingehalten wird."
Grüße, Armin
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Genau, einmal KAT, immer KAT...
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Seit 03/2015: 911 Carrera, EZ 07/1985, 3,2l, 207 PS mit Werkskat, Coupé schwarz/schwarz 
Von 06/2012 - 09/2014: 911 Carrera, EZ 04/1987, 3,2l, 218 PS mit Werkskat, Targa in Uniblau
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