
31.12.2017, 18:06
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Hi Bernd.
Ich meine mich zu erinnern, dass im Porsche Datenblatt zu meinem SC (habe es gerade nicht im Zugriff), welches man zur Zulassung braucht, als Schlüsselnummern fürs Abgas "00" eingetragen ist - und das ist das, was letztlich hierzulande zählt. Ich interpretiere das so, dass ich den Kat rausreissen kann und mit H-Kennzeichen ohne Kat legal in D unterwegs sein kann.
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schadstoffschl%C3%BCssel
Gruß & guten Rutsch ins neue Jahr!
Thomas
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81er ex-US 911 SC Coupé, platinmet., Schiebedach, K-Leder sw., Turboheckflügel & -spoiler, NSW, 7/8er 16" Maxilite, Bilstein Fw, 915/61, 930/16 o.Kat, WebCam 20/21 NW, Dansk 92.502SD, 123 Ignition, Seine Systems Gate Shift Kit, orig. Porsche SWV
„Nicht das Auto verdirbt den Charakter, aber wer keinen Charakter hat, sollte nicht Auto fahren.“ Ferdinand Porsche
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31.12.2017, 19:30
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Also unter der Nr14. für die Schadstoffeinstufung steht bei mir Oldtimer drinn!
Oldtimer – erhalten unabhängig von der bisherigen Emissionsklasse anstelle einer Schlüsselnummer den Wert 0098 und in Feld 14 den Eintrag „Oldtimer“.
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911 SC, 930/10 Motor, Bj.10.1981
Geändert von Thorsten 911 (31.12.2017 um 19:33 Uhr).
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31.12.2017, 22:51
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Hallo,
die Schlüsselnummer ist nur die Grundlage zur Bemessung der Kfz-Steuer.
Ansonsten gilt: Nur Benziner mit EZ vor dem 01.07.1969 sind von der Abgasuntersuchung befreit.
Bei Auslieferungszustand mit Kat kann der Kat nicht ausgetragen werden und ohne Kat ist eine legale AU nicht möglich. Grundlage hierfür liefert § 19.3 StVZO
http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw...ngsabnahme.pdf
Auf den Seiten 22 und 23 wird auf die "Änderungsabnahmen bei Verschlechterung des Abgasverhaltens" eingegangen:
"Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn sich das Abgasverhalten verschlechtert. [...] Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein, wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift durch die vorgenommene Änderung nicht mehr eingehalten wird."
Grüße, Armin
Geändert von summit (31.12.2017 um 22:55 Uhr).
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01.01.2018, 04:22
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Zitat:
Zitat von summit
Hallo,
die Schlüsselnummer ist nur die Grundlage zur Bemessung der Kfz-Steuer.
Ansonsten gilt: Nur Benziner mit EZ vor dem 01.07.1969 sind von der Abgasuntersuchung befreit.
Bei Auslieferungszustand mit Kat kann der Kat nicht ausgetragen werden und ohne Kat ist eine legale AU nicht möglich. Grundlage hierfür liefert § 19.3 StVZO
http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw...ngsabnahme.pdf
Auf den Seiten 22 und 23 wird auf die "Änderungsabnahmen bei Verschlechterung des Abgasverhaltens" eingegangen:
"Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn sich das Abgasverhalten verschlechtert. [...] Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein, wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift durch die vorgenommene Änderung nicht mehr eingehalten wird."
Grüße, Armin
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Genau, einmal KAT, immer KAT...
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Seit 03/2015: 911 Carrera, EZ 07/1985, 3,2l, 207 PS mit Werkskat, Coupé schwarz/schwarz 
Von 06/2012 - 09/2014: 911 Carrera, EZ 04/1987, 3,2l, 218 PS mit Werkskat, Targa in Uniblau
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01.01.2018, 10:43
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Hallo zusammen,
müsste es dann nicht auch Ärger geben, wenn man beim SC die Zusatzluftpumpe rausschmeisst?!
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Gruß, Peter 
911 SC 01/1981 grandprixweiss, 7+8x16er Füchse, Bilstein B6, SSI
Threema: KPH5UBWT
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01.01.2018, 12:41
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911
Zitat:
Zitat von hoppepit
Hallo zusammen,
müsste es dann nicht auch Ärger geben, wenn man beim SC die Zusatzluftpumpe rausschmeisst?!
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Hallo Peter,
die Sekundärluftpumpe war für die RdW nicht vorgeschrieben, wurde aber, da in den USA erforderlich, der Einfachheit halber auch in die RdW eingebaut.
Daher kann man sie hier auch ohne Probleme ausbauen.
Luftgekühlte Grüße
Bernd
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"Porsche fährt man nie aus Vernunft sondern immer aus Überzeugung"
911 SC, 9/78, 180 PS, RdW Coupe`,TL, Ganzleder, Schiebedach, RSR Felgen 9 u. 11 J, Reifen 225/50/15 u. 285/40/15, 295 tkm ohne Motorrevision, H - Zulassung, 46 Jahre in meinem Besitz "matching numbers"
Geändert von Einstieg (01.01.2018 um 13:09 Uhr).
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01.01.2018, 13:08
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Zitat:
Zitat von Einstieg
Hallo Peter,
die Sekundärluftpumpe war für die RdW nicht vorgeschrieben, wurden aber, da in den USA erforderlich, der Einfachheit halber auch in die RdW eingebaut.
Daher kann man sie hier auch ohne Probleme ausbauen.
Luftgekühlte Grüße
Bernd
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Danke für die Info, Bernd!
Wieder was dazugelernt.
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Gruß, Peter 
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01.01.2018, 12:22
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Zitat:
Zitat von tomhammer
Genau, einmal KAT, immer KAT...
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So ist es meiner Kenntnis nach nicht generell. Obige Vorschrift gilt nur für Kats bei Auslieferungszustand. Nachgerüstete Kats können wieder ausgetragen werden.
Gruß
Dianos
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02.01.2018, 11:26
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Zitat:
Zitat von Dianos
So ist es meiner Kenntnis nach nicht generell. Obige Vorschrift gilt nur für Kats bei Auslieferungszustand. Nachgerüstete Kats können wieder ausgetragen werden.
Gruß
Dianos
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Mein Zitat bezog sich ja auf mit KAT ausgelieferte Autos, siehe Post #36 bzw. #37.
Meinen TÜV-Prüfer habe ich nämlich bei der H-Abnahme auch gefragt, ob ich den KAT entfernen könnte.
Er verneinte dies da es sich um einen Werkskat handelt, das Fahrzeug also so ausgeliefert wurde und so unabhängig vom H-Kennzeichen diese Fahrzeug immer mit KAT zur AU muss.
Ist übrigens ein USA-Auto.
Ich habe aber auch schon Fällen gehört wo der TÜV bei der Abnahme von USA-Autos die dann keinen KAT mehr hatten bei diesen auch die Abnahme erteilt hat.
Bei mir ist jedenfalls im Schein auch die 98 für H-Zulassung Oldtimer eingetragen, beim Typschlüssel zu 3 die 000 und im Schein steht wie 0583 Typ 397.
Und zu jedem TÜV gibt's ne AU mit KAT, gerade gehabt im November.
Nachträglich eingebaute KATs kann man bestimmt wieder ausbauen beim H-Kennzeichen, das wäre ja Rückführung in den Originalzustand.
Ob man das Gestinke will ist eine andere Frage...
Gruß Tom
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Geändert von tomhammer (02.01.2018 um 11:36 Uhr).
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02.01.2018, 18:54
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Zitat:
Zitat von tomhammer
Mein Zitat bezog sich ja auf mit KAT ausgelieferte Autos, siehe Post #36 bzw. #37.
Meinen TÜV-Prüfer habe ich nämlich bei der H-Abnahme auch gefragt, ob ich den KAT entfernen könnte.
Er verneinte dies da es sich um einen Werkskat handelt, das Fahrzeug also so ausgeliefert wurde und so unabhängig vom H-Kennzeichen diese Fahrzeug immer mit KAT zur AU muss.
Ist übrigens ein USA-Auto.
Ich habe aber auch schon Fällen gehört wo der TÜV bei der Abnahme von USA-Autos die dann keinen KAT mehr hatten bei diesen auch die Abnahme erteilt hat.
Bei mir ist jedenfalls im Schein auch die 98 für H-Zulassung Oldtimer eingetragen, beim Typschlüssel zu 3 die 000 und im Schein steht wie 0583 Typ 397.
Und zu jedem TÜV gibt's ne AU mit KAT, gerade gehabt im November.
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Interessant. Die Frage ist, woher der TÜV Prüfer denn wissen will, ob Deiner mit Kat ausgeliefert worden ist bzw. wo steht dass er einen Kat haben muss? Doch wohl entweder nur anhand der HSN/TSN ( http://www.hsn-tsn.de/0583.html), oder gucken die auch auf die Motornummer (und selbst dort ist es nicht immer eindeutig zu klären, ob der Motor einen Kat hat(te) oder nicht)?
Du hast ja einen 3.2 von 1985: http://www.autoampel.de/porsche-911-...-0583-397.html
Die 207 PS Maschine war m.W. immer das US Modell mit Kat. Die RdW 3.2 mit Kat waren die mit 218PS, die 3.2 ohne Kat immer die 231PS. ( http://www.elferhelfer.de/fz-ident/1984-89.html)
Ich habe einen 81er SC, die hatten damals alle in D keinen Kat, in USA aber schon ( http://www.elferhelfer.de/fz-ident/1978-83.html). Insofern könnte ich da noch argumentieren, dass das dt. Fahrzeug keinen Kat damals hatte und er in D auch keinen "braucht", da in D so nicht ausgeliefett (trotz Kat in USA).
Gruß, Thomas
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