Ich hatte mal die Huk bei einem (weitgehend) unverschuldeten Motorradunfall als zahlende Versicherung mir gegenüber. War sehr unerfreulich. Mein Anwalt sagte, daß es absolut unstrittig sei, den Rest der von der Huk vermuteten Teilschuld vor Gericht wegzubekommen, allein die ausmachende Schadendifferenz lasse den Schritt, vor Gericht zu gehen, nicht sinnwoll erscheinen. Nach dieser Geschichte habe ich mir geschworen, privat wie dienstlich mit der Huk nichts zu tun haben zu wollen.
Grüße,
rolf K
|