
17.10.2005, 08:11
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hallo hessen dirk,
Zitat:
Ich hoffe wir sehen uns mal irgendwo und freue mich auf einen interessanten Meinungsaustausch.
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übernächste woche soll doch am diemelsee ein treffen sein ?
vieleicht klappt das ? aber vorsicht, ich gehöre auch zu den vertretern der "schlampig arbeitenden markenwerkstätten"
versuche aber das schlampige zu ändern.
guido
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17.10.2005, 23:03
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hi @ all,
danke für eure antworten. mein begehren ist, das auto wieder in einen top zustand zu versetzen. wenn natürlich noch ein paar euro übrig bleiben sollten, auch gut, ist aber nicht die hauptsache.
er muss halt nur wieder perfekt werden. hab meine cupspiegel kurz vor dem unfall lackieren lassen und bin nicht wirklich damit zufrieden. die lackierung ist ok, aber der farbton passt nicht. wenn ich das hinter so an dem auto hätte, würd ich wahnsinnig werden.
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Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
(Leonardo da Vinci, 1452-1519)
911 Grüsse
Sascha
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18.10.2005, 01:54
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Hallo Sascha,
eins noch: wenn Du nach Gutachten abrechnest, bekommst Du nur den Nettobetrag von der Versicherung, also k e i n e MwSt., und natürlich auch keine Nutzungsausfallentschädigung, welche sich bei einem Porsche gerade lohnt.
Ich würde daher an Deiner Stelle bei einem guten Lackierer reparieren und nur teillackieren lassen, während der Reparaturdauer den Zweitwagen oder das Fahrrad benutzen und den Nutzungsausfall einstreichen.
Im übrigen Stichwort Zweitwagen:
Falls die gegnerische Versicherung von der Existenz eines solchen Wind bekommt, kann es passieren, daß die den Nutzungsausfall nicht zahlen wollen, weil, es sei ja kein Schaden entstanden, man hätte ja was zum Fahren (alles schon vorgekommen).
Sollte dieser Fall eintreten, erstmal nicht antworten und mir eine Mail schicken, ich ruf Dich dann an und sag Dir, was zu tun ist.
Gruß UP1211
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18.10.2005, 03:21
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hallo,
Zitat:
eins noch: wenn Du nach Gutachten abrechnest, bekommst Du nur den Nettobetrag von der Versicherung, also k e i n e MwSt., und natürlich auch keine Nutzungsausfallentschädigung, welche sich bei einem Porsche gerade lohnt.
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die nutzungsausfallentschädigung bekommst du wenn der sachverständige ein nachtragsgutachten über die erfolgte rep. macht oder das anderweitig nachgewiesen werden kann.
guido
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18.10.2005, 04:43
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nutzungsausfall werde ich auf jedenfall geltend machen. aber ab wann wird denn gerechnet,lt. gutachten ist das auto nicht verkehrssicher und somit seit einigen wochen auch nicht fahrbereit.
ich lasse die rep. auf jedenfall in einer fachwerkstatt machen. aber mit einer teillackierung kann ich mich immer noch nicht zu 100% anfreunden...
um noch etwas geld zu sparen, könnte man lt. lackierer die tür instandsetzen, wären rund 900 euro...aber spachtel???????
seht euch mal das bild oben an...
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911 Grüsse
Sascha
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18.10.2005, 04:53
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[quote=roock]...aber spachtel???????
QUOTE]
Da wird doch nicht gespachtelt !! Die Türe kann man wieder rausdrücken. Der Rest wird verzinnt und dann gefillert. Spachtel  ne ne
Marc
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WWW.HECKSCHLEUDER.DE
[...]Sie haben einen Porsche gewählt.
Aus dieser Wahl darf man auf einen erfahrenen Automobilisten
besonderer Klasse schließen. Faires Verhalten auf der Straße,
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18.10.2005, 05:04
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[quote=Marc-heckschleuder]
Zitat:
Zitat von roock
...aber spachtel???????
QUOTE]
Da wird doch nicht gespachtelt !! Die Türe kann man wieder rausdrücken. Der Rest wird verzinnt und dann gefillert. Spachtel  ne ne
Marc
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als könnte man es machen und 900 euro sparen...oder besser nicht
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Sascha
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18.10.2005, 05:41
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Lackierung
was kostet denn so eine komplettlackierung eines 77er targas?
immer unter der voraussetzung, daß ich alle anbauteile, wie auch innenverkleidung, scheiben demontiert habe und den alten lack runtergeschrubbt hab?
es soll kein metalliclack sein.
fand die preisansage von einem - zugebenermaßen guten - lackierer jetzt am wochenende doch ein wenig hoch.
vlg
eric
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18.10.2005, 06:00
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Mit Lack runterschruppen wär ich vorsichtig - habe hier schon Mecker bekommen, weil ich zu grob war.
Beim zerlegten Wagen (Dichtungen sauber raus), ohne Rostentfernung durch Lackierer, mit Spachtelnacharbeit durch Lackierer (gezinnt habe ich selbst), ohne Innenarbeit waren bei meinem in L908 grandprix-weiß (alle Chemie von DUPONT) im Jahr 2002 genau 2000 Euro incl. MWSt. fällig.
Ein Angebot über 1850 Euro hatte ich auch, der Lackierer hatte bei meiner Anfrage aber einen hohen Zeitbedarf (>3Monate) genannt.
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Hilfe - ich liebe ein Auto...
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18.10.2005, 07:58
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Zitat:
Zitat von Guido S
hallo,
die nutzungsausfallentschädigung bekommst du wenn der sachverständige ein nachtragsgutachten über die erfolgte rep. macht oder das anderweitig nachgewiesen werden kann.
guido
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... dann will die Versicherung die Reparaturrechnung sehen !!!
1. Keine Rechnung (anderweitiger Nachweis) = keine Mehrwertsteuer.
2. Rechnungsbetrag billiger als lt. Gutachten (darauf wollen ja alle hinaus) =
Versicherung verrechnet den Nutzungsausfall mit den überzahlten Repara-
turkosten gem. Gutachten.
Fazit: die (Versicherungen) sind doch nicht blöd ! Außerdem sind die arm und müssen sparen (für den nächsten Verwaltungs-Wolkenkratzer)
Gruß UP1211
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18.10.2005, 09:45
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@Guido,
mit diesen Treffen sieht´s bei mir immer schlecht aus mit der Zeit, ich hab´ halt vieeeel Arbeit (muss ja ordentlich arbeiten...  ) und die Family (Frau / Hund) fordert auch ihr Zeitkontingent ein...
Ich denke wir sehen uns eher mal in der Eifel..
Up211 hat übrigens recht: Keine Rechnung, keine MwSt.
(weil diese ohne Rechnung auch nicht angefallen ist)
Mit dem Nutzungsausfall isses anders, da muss nur die Reparatur an sich (Bilder) nachgewiesen werden.
Ich hab´ übrigens in solcher Sache schon erfolgreich gegen die H(*beeeeep*)K prozessiert, im Falle eines nicht fahrfähigen Unfallschadens, bei dem die Versicherung 3 Wochen keine Rep.-Freigabe erteilt hatte.
SIE MUSSTEN ZAHLEN (4 Wochen)!
@eso:
Wenn Dir soviel daran liegt, lass dir eine Komplettlackierung machen und schachere halt ein bischen mit der Werkstatt, dann sollen Sie den Unfall mit der Versicherung abrechnen und Du zahlst halt noch etwas ´drauf.
Wichtig ist, daß die Arbeit ordentlich ist, da sollte man nicht auf 100 Euro schauen.
Die meisten freien Betriebe haben auch kostenlose Ersatzwagen, ist alles Verhandlungssache...
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Grüße von -Dirk- (aus Hessen)
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18.10.2005, 09:56
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Mit dem Nutzungsausfall isses anders, da muss nur die Reparatur an sich (Bilder) nachgewiesen werden.
Ich hab´ übrigens in solcher Sache schon erfolgreich gegen die H(*beeeeep*)K prozessiert, im Falle eines nicht fahrfähigen Unfallschadens, bei dem die Versicherung 3 Wochen keine Rep.-Freigabe erteilt hatte.
SIE MUSSTEN ZAHLEN (4 Wochen)!
was waren das denn für umstände?
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Sascha
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